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Aktuelle Zuchtrichtlinien

Zucht- und Haltungsrichtlinien sind ein wichtiges Fundament um die gesunde Zucht im Sinne des Tierwohls zu unterstützen, aber vor allem zu schützen.
 
Die Zuchtrichtlinie gibt der Dachverband WCF (World Cat Federation) an die

angeschlossenen Vereine weiter. Die Kontrolle zur Einhaltung dieser Richtlinien

liegt in der alleinigen Verantwortung der Vereine.

World Cat Federation e.V. Logo Gold - Cattery von Falkenstein
CatManiac Logo - Cattery fon Falkenstein
  1. Haltungsrichtlinien
    Im Sinne einer Mindestanforderung ist das jeweils gültige Tierschutzgesetz mit seinen Ausführungsbestimmungen für alle Mitglieder bindend.

  2. Lebensraum
    Die Mitglieder sind dazu verpflichtet in Wohngemeinschaft mit ihren Katzen zu leben. Für jedes, ab dem 10. Lebensmonat gehaltene Tier, ist ein Minimum von 5qm Lebensraum als Richtmaß einzuhalten. Käfighaltung in jeglicher Form und ausschließliche Zwingerhaltung sind strengstens verboten. Trifft solch ein Fall zu, hat der Ausschluss aus dem CatManiac e.V. zu erfolgen. Auch Deckkater dürfen nicht völlig isoliert gehalten werden. Ihnen ist Menschenkontakt zu ermöglichen und gegebenenfalls weitere Artgenossen zur Gesellschaft beizugeben. Sollte vorübergehend eine Deckkater-Separierung oder aus medizinischen Gründen eine Isolierung einzelner Tiere notwendig sein, ist darauf zu achten, dass jedem Tier ein Lebensraum von 5 qm bei mind. 2m Raumhöhe zur Verfügung steht. Der Raum muss gut heizbar, sauber, zugfrei, von Tageslicht durchflutet und mit Frischluftzufuhr versehen sein. Es müssen ausreichend Toiletten sowie Liege- und Kratzmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Sollte es eine tierärztliche Anordnung (Attest) geben, ist eine vorübergehende Unterbringung in einem Quarantänekäfig möglich.

  3. Pflege und Ernährung
    Die Tiere sind artgerecht und abwechslungsreich zu ernähren. Die Futtermenge richtet sich nach der Körperkonstitution. Natürlich sind Unterernährung und Übergewicht zu vermeiden. Tragende uns säugende Katzen sowie Jungtiere benötigen entsprechend den besonderen Ernährungsbedürfnissen besondere Aufmerksamkeit.

  4. Körperliche Eingriffe
    Katzen und Kater, mit denen nicht gezüchtet wird, sollten im entsprechenden Alter sterilisiert oder kastriert werden. Veränderungen kosmetischer Art und die Amputation der Krallen sowie sonstige Eingriffe sind verboten. Im Zuwiderhandlungsfalle hat der Ausschluss aus dem CatManiac e.V. zu erfolgen.

  5. Krankheiten
    Im Falle auftretender Krankheiten sind die Mitglieder verpflichtet, einen Tierarzt zu kontaktieren. Infektionskrankheiten, wie Katzenseuche, Katzenschnupfen, Tollwut, Hautpilzerkrankungen, sind dem Zuchtamt des CatManiac e.V. umgehend mitzuteilen. Auf Antrag des Zuchtamtes kann der erste Vorsitzende des CatManiac e.V. eine sofortige Zwingersperre beschließen. Diese gilt solange, bis durch ein tierärztliches Attest nachgewiesen wird, dass der gesamte Tierbestand frei von jeder übertragbaren Krankheit ist. Während der Dauer der Zwingersperre darf der Tierhalter keine Ausstellungen oder Shows besuchen, keine Katzen zum Decken annehmen oder weggeben und keine Tiere abgeben oder verkaufen. Die Vereinsträger sind verpflichtet, jegliche Angaben streng vertraulich zu behandeln.

  6. Impfungen
    Jedes Tier ist regelmäßig gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen zu impfen. Weitere Schutzimpfungen, wie z.B. gegen Tollwut werden empfohlen. Die Tollwut- und Katzenseuche- Impfung ist Pflicht für alle Ausstellungstiere. Alle Schutzimpfungen müssen selbstverständlich von einem Tierarzt vorgenommen werden.

  7. Haltungskontrolle
    Das Zuchtamt des CatManiac e.V. ist berechtigt, sich persönlich oder durch zwei von ihm beauftragte Personen von der artgerechten Haltung der Tiere zu überzeugen. Bei einer von der Mehrheit des Zuchtamtes beanstandeten Katzenhaltung wird gemäß 1.8 verfahren.

  8. Haltungsstatistik
    Jedes Mitglied ist verpflichtet, jede im Haus lebende Zuchtkatze bzw. -kater dem CatManiac e.V. zu melden.

  9. Zuwiderhandlung
    Bei Bekanntwerden eines Verstoßes gegen die bestehenden Haltungsrichtlinien in einem oder mehreren Fällen wird, sofern in den Haltungsrichtlinien nichts anderes gesagt, wie folgt verfahren: An das betreffende Mitglied ergeht seitens des Zuchtamtes des CatManiac e.V. die Aufforderung zu einer Stellungnahme in Text- oder Schriftform inklusive Aufforderung zur Änderung des Missstandes innerhalb einer Frist von 14 Tagen. Lässt das Mitglied diese gesetzte Frist schuldhaft verstreichen oder liefert es keine ausreichende Begründung für sein Verhalten, kann der Vorstand über eine fristlose Kündigung entscheiden. Die Beweispflicht liegt beim Mitglied. Ungeachtet dessen behält sich das Zuchtamt das Recht vor, sich vor Ort persönlich oder durch zwei von ihm beauftragte Personen vom Befolgen seiner Anweisungen zu überzeugen. Dem Leiter des Zuchtamtes ist das Recht auf Stellung einer Strafanzeige vorbehalten.

  1. Zuchtrichtlinien
    Züchter ist, wer eine in seinem Besitz befindliche Katze decken lässt bzw. die Mutterkatze eines Wurfes am Tage der Geburt der Jungtiere besitzt. Die beim CatManiac e.V. eingetragenen Züchter dürfen die Zucht ausschließlich als Hobby und nicht zum Gelderwerb betreiben.

  2. Zwingername
    Jeder Züchter des CatManiac e.V. ist verpflichtet, einen Zwingernamen zu beantragen. Bei der Beantragung sind mehrere Namen zur Auswahl anzugeben. Dieser Antrag ist beim Zuchtamt des CatManiac e.V. zu stellen. Die Eintragung des Zwingernamens erfolgt nach Überprüfung. Der dann zu führende Zwingername wird dem Mitglied vom Verband in der Mitgliedsausweiskarte bestätigt. Alle im Zwinger eines Züchters geborenen Jungtiere können dann wahlweise diesen Zwingernamen zum Vor- oder Nachnamen erhalten. Eine einmal gewählte Regelung muss beibehalten werden. Katzenname und Zwingername samt allen Satzzeichen und Leerstellen dürfen aus technischen Gründen 25 Stellen nicht überschreiten. Bereits für andere Züchter bestehende Zwingernamen sind nicht zulässig. Jeder Züchter hat nur Anspruch auf einen einzigen Zwingernamen. Bei der Beantragung des Zwingernamens ist eine Hauptadresse anzugeben, die zugleich als Züchteradresse fungiert. Bei Trennung der Lebenspartner ist dem Zuchtamt unverzüglich mitzuteilen, wer den bestehenden Zwingernamen übernimmt. Die Bildung von Zuchtgemeinschaften kann beantragt werden. Zwingernamen anderer Vereine/Verbände können bei Eintritt in den CatManiac e.V. übernommen werden, sofern derselbe Name noch nicht für ein anderes Mitglied registriert wurde und nicht andere Gründe dagegensprechen. Hierüber entscheidet das Zuchtamt. Ein Zwinger/ eine Zucht darf ausschließlich in einem (1) Verein angemeldet sein.

  3. Zulassung zur Zucht
    Zuchttiere beides Geschlechts müssen vor der ersten Verpaarung zuchttauglich sein.

  4. Verpaarungsbestimmungen
    Mit Annahmen zur Deckung erklären Kater- und Katzenhalter, dass alle ihre Tiere frei von ansteckenden Krankheiten und/oder Parasiten sind. Beide Tiere haben eine gültige Impfung gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen, die unter Vorlage des Impfpasses nachzuweisen ist. Weitere Impfungen wie z.B. gegen Tollwut werden von Vereinsseite angeraten und können von jedem Kater- und Katzenhalter ebenso verlangt werden. Es ist Deckkaterhaltern nicht gestattet, Katzen zur Deckung anzunehmen, deren Besitzer in keinem Zuchtverband/-Verein Mitglied ist. Somit wird eine ungezielte Vermehrung der Katzen vermieden. Der Besitzer der Katze erhält die Deckbescheinigung und Kopien des Katerstammbaumes. In anderen Vereinen/Verbänden registrierte Deckkater sind zugelassen. Es ist nicht zulässig, Jungtiere als Deckentschädigung zu versprechen oder sich versprechen zu lassen. Eine Vereinbarung über ein Vorkaufsrecht für ein Jungtier ist erlaubt. Sollte sich innerhalb von 7 Wochen nach erfolgter Erstdeckung herausstellen, dass die Katze nicht aufgenommen hat, ist der Katerhalter davon schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Katze wird dann innerhalb eines Jahres nach Erstdeckung für eine weitere Verpaarung mit demselben Kater zugelassen. Ist die Annahme der Katze in diesem Zeitraum seitens des Katerhalters nicht möglich, wird die Hälfte der Deckgebühr erstattet. Bleibt auch die zweite Deckung innerhalb der Jahresfrist erfolglos, verfällt die Deckgebühr zu 2/3, 1/3 wird dem Besitzer der Katze erstattet. Nimmt der Besitzer der Katze die zweite, kostenlose Deckung für sein Tier nicht in Anspruch, verfällt die Deckgebühr in der Gesamthöhe. Jeder Kater darf nur mit einer Katze verpaart werden, sobald es sich um zwingerfremde Katzen handelt. Nach beendeter Deckung darf ihm erst nach einer Pause von mind. 14 Tagen wieder eine zwingerfremde Katze zugeführt werden, damit der Kater eine eventuelle Infektion nicht weitergeben kann. Der Katerhalter hat zu gewährleisten, dass jede zur Deckung vorgesehene Katze aus dem eigenen oder einem fremden Zwinger ausschließlich von einem einzigen Kater gedeckt wird. Jungtiere aus versehentlichen Doppeldeckungen erhalten keine Stammbäume. Eine gedeckte Katze darf frühestens 4 Wochen nach Deckung mit einem anderen Kater zusammenkommen. Dies ebenfalls, wenn eine Zuchtkatze entlaufen war. Weibliche Tiere dürfen erst mit vollendetem 12. Lebensmonat zum ersten Mal gedeckt werden. In Ausnahmefällen (z.B. Dauerrolligkeit) kann das Zuchtamt bei Einreichen eines tierärztlichen Gesundheitsattestes die Deckung gestatten. Jede Katze darf innerhalb von 24 Monaten maximal 3 Würfe zur Welt bringen. Zwischen zwei Wurfterminen sollten wenigstens sechs Monate liegen. Ist der gesamte Wurf einer Katze tot geboren oder sterben alle Jungtiere innerhalb einer Woche nach der Geburt, so wird dieser Wurf auf die oben genannten drei Würfe innerhalb 24 Monaten nicht angerechnet. Die Mutterkatze sollte jedoch frühestens bei der zweiten Rolligkeit erneut gedeckt werden, um eine ausreichende Erholungsphase und die notwendige hormonelle Umstellung zu sichern.

  5. Deckmeldung
    Jeder Katzenhalter ist verpflichtet, innerhalb 14 Tage nach erfolgter Deckung den Vordruck „CatManiac e.V. – Deckmeldung“ dem Zuchtamt zuzuleiten, unabhängig ob die Katze aufnimmt oder nicht.

  6. Stammbäume
    Nur Mitglieder des CatManiac e.V. können Stammbäume beantragen. Es müssen alle in einem Wurf geborenen Jungtiere registriert werden. Für jedes wird ein über 4 Ahnengenerationen reichender Stammbaum und auf Wunsch ein Besitztransfer erstellt. Stammbäume sind bis spätestens 12 Wochen nach Geburt beim Zuchtamt zu beantragen. Bei der Beantragung sind einzureichen:
    a) Deckbescheinigung – / Wurfmeldeformular mit Angabe der vollständigen Wurfgröße
    b) Fotokopien der Elternstammbäume, soweit diese im Zuchtamt noch nicht registriert sind.
    Stammbäume der Elterntiere werden so übernommen, wie sie dem Zuchtamt vorliegen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Titel der Eltern und anderer Ahnen zu ändern, sofern diese auf den mitzuschickenden Fotokopien der Elternstammbaumkopien ausdrücklich vermerkt und nachgewiesen werden. Das Zuchtamt wird diese Titel nicht automatisch übernehmen. Wünscht ein Züchter nach Erhalt der Ahnentafel nachträglich eine Titeländerung, so gilt diese Änderung als eine Stammbaum- Neu-Erstellung. Dies beinhaltet die Zahlung der vom Verein CatManiac e.V. ersichtlichen Gebühr zur Erstellung eines Stammbaumes.

  7. Wurfabnahme
    Die Abnahme der Würfe erfolgt durch einen Tierarzt. Für jeden abgenommenen Wurf soll die Wurfgröße und der Gesundheitszustand des Wurfes bescheinigt werden.

  8. Umschreibungen und sonstige Registrierungen
    Jeder Züchter ist verpflichtet, die Stammbäume von/aus anderen Vereinen erworbenen Katzen registrieren zu lassen, spätestens dann, wenn diese zur Zucht eingesetzt werden sollen. Hält die Registrierung einer genetischen Überprüfung nicht stand, darf das Tier nur mit Zustimmung des Zuchtamtes zur Zucht verwendet werden. Registrierte Zuchttiere, die aus der Zucht ausscheiden, sind zwecks Streichung in der Katzendatei des CatManiac e.V. dem Zuchtamt zu melden. Eigenmächtige Änderungen in Stammbäumen sind unzulässig und machen den Stammbaum als Dokument wertlos. Von dieser Regel ausgenommen sind auf Ausstellungen erworbene Zertifikate, die am Fuß des Stammbaumes eingetragen werden können. Bewertungen für den Erhalt eines Titels sind unter Einsendung der fotokopierten Urkunde und des dazugehörigen Richterberichtes dem Zuchtamt zu melden. Für erworbene Titel können Urkunden beantragt werden. Farbänderungen in bereits ausgestellten Stammbäumen dürfen ausschließlich vom Zuchtamt erfolgen, mit Berücksichtigung der Gebühr zur Erstellung eines neuen Stammbaumes. Bei Namens- und/oder Geschlechtsänderungen wird auf Antrag und Rücksendung des vorherigen Originalstammbaumes ein neuer Stammbaum erstellt. Fehlerhafte Angaben bei der Beantragung von Stammbäumen können jederzeit auf Antrag geändert werden, wobei der Originalstammbaum dem Zuchtamt vorliegen muss.

  9. Abgabe von Tieren
    Jedes abzugebende Tier muss gesund und parasitenfrei sein. Beim Verkauf oder der Abgabe eines Tieres sind dem neuen Besitzer der Stammbaum und der gültige Impfpass auszuhändigen, sobald der volle Kaufpreis bezahlt wurde. Kitten müssen vollständig grundimmunisiert sein, es sei denn, der Tierarzt attestiert aufgrund eines Gesundheitszustandes etwas anderes. Der Besitztransfer ist dem Zuchtamt mit der Anschrift des neuen Besitzers zuzuschicken. Das Zuchtamt registriert den Besitzerwechsel und schickt die Transferbescheinigung dem neuen Besitzer zu. Es wird angeraten, Tiere nur mit Verkaufs-/Übergabevertrag abzugeben. Darüber hinaus ist der Züchter / Vorbesitzer verpflichtet, für jedes von ihm abgegebene Tier folgende Angaben zu registrieren: Name, Geburtsdatum, Rasse des Tieres, Name und Anschrift des neuen Besitzers. Es ist verboten, Tiere an Zoohandlungen, Warenhäuser, Tierhändler, Pelztierfarmen und Versuchstieranstalten abzugeben. Zuwiderhandlung zieht den sofortigen Ausschluss aus dem Verein nach sich. Die Vermittlung über eine Zoohandlung, wenn das betreffende Tier bis zur Abgabe beim Züchter bleibt, ist gestattet. Jungtiere dürfen frühestens nach Vollendung der 12. Lebenswoche abgegeben werden. Sie müssen zum Zeitpunkt der Abgabe eine vollständige Impfung gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen haben. Weitere Impfungen wie z.B. Tollwut werden angeraten. Bei der Abgabe eines Tieres ist der neue Besitzer genauestens über die Ernährungsgewohnheiten des betreffenden Tieres zu informieren.

  10. Zuchtbeschränkungen
    Die Zucht mit weißen Katzen ist nur mit audiometrischem Test möglich. Weiße Katzen dürfen nicht mit Weißen Tieren verpaart werden. Von der Zucht ausgeschlossen sind Katzen mit Wesensmängeln, Spaltnasen, Rachen- und Gaumenspalten, Taubheit, Blindheit, Schielen, Kryptorchismus (Unfähigkeit der Hoden durch den Leistenkanal in den Hodensack zu gelangen), Monorchismus (Einhodigkeit) Polydactylie (Vielzehigkeit), Fehlern an der Schwanzwirbelsäule (Knick, Knoten u. ä.) Schiefstellung der Kiefer und anderen genetischen Fehlern. Bei wissentlicher Verpaarung von Tieren mit o.g. Fehlern, erfolgt der Ausschluss aus dem Verband. Das Zuchtamt rät allen Züchtern, bei Katzenrassen, die von vornherein aus genetischen Anomalien herausgezüchtet worden sind, (z.B. der tödliche Lethalfaktor bei der Manx) und Linien, in denen vermehrt Unregelmäßigkeiten auftreten, wie z.B. Totgeburten, Kaiserschnitte, offene Bäuche u. s. w., auf eine Weiterzucht zu verzichten.

  11. Verwandtenverpaarungen
    Die Paarung zwischen Vollgeschwistern ist vor der Deckung beim Zuchtamt zu beantragen unter Beifügung der fotokopierten Stammbäume der Paarungspartner und Angabe des jeweiligen Zuchtzieles. Für Jungtiere aus einer solchen Verpaarung müssen tierärztliche Gutachten beigebracht werden. Diese Regelung gilt auch bei einer Paarung von Partnern, in deren Vorfahrenreihe nur 9 oder weniger verschiedene Ahnen in drei aufeinanderfolgenden Generationen vorhanden sind. Zu zählen sind hier die Paarungspartner selbst, deren Eltern und Großeltern.

  12. Rassekreuzungen
    Rassekreuzungen sind verboten. Sie werden nur dann vom Zuchtamt genehmigt, wenn sie einem gut durchdachten und geplanten Zuchtziel dienen. Ein Antrag hierfür ist unter Darlegung des Zuchtzieles in doppelter Ausfertigung an das Zuchtamt zu stellen. Die Zuordnung aus einer genehmigten Rassekreuzung gefallenen Jungtiere kann auf jeder Ausstellung erfolgen. Sie bekommt einen Experimental-Stammbaum.

  13. Zucht neuer Rassen
    Die Zucht neuer Rassen und Farben ist unter genauer Darlegung des Zuchtzieles und des geplanten Zuchtweges schriftlich beim Zuchtamt des CatManiac e.V. zu beantragen. Die Anerkennung neuer Rassen und Farben richtet sich nach den gültigen internationalen Regeln.

  1. § 11b Tierschutzgesetz

  2. Wir akzeptieren keine Rassen und Farben die man nicht untereinander Verpaaren kann, von denen die züchterische Erfahrung gezeigt hat, dass bei den Nachkommen Leid aufgetreten ist oder von denen man weiß, dass es einen Letal-Faktor gibt.Beispiele:
    Letal-Faktor: Manx x Manx,
    Munchkin x Munschkin
    Osteochondrodysplasie:
    Faltohr x Faltohr: sehr ausgeprägte OCD
    Weiß x weiß: zu viele taube Kitten.Wenn man weiße Katzen haben möchte, dann kann man diese Fellfarbe über andere Gene (Inhibitor-Gen und Wb) züchten, aber nicht über das W-Gen.

  3. Die vorliegenden Zucht- und Haltungsrichtlinien sind ab 17.06.2018 gültig und für alle Mitglieder bindend.

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