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 Sie sind hier:  Datenschutzbestimmung

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Datenschutzerklärung

Laut der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) garantiert Datenschutz „jedem Bürger Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Schutz der Privatsphäre.“

 

Datenschutz ist also das Recht eines jeden Bürgers, bei dessen Missachtung gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte und Grundrechte von Menschen verletzt werden. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es gewisse Regeln. Diese sind hauptsächlich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie in den Datenschutzgesetzen der Länder niedergelegt.

 

Das BDSG unterliegt dabei der Rechtsregel „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“.

Das bedeutet, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten ist, es sei denn, ein gesetzlicher Erlaubnisgrund oder die freiwillige Einwilligung rechtfertigen dies.

 

Beim Datenschutz geht es also um die zentrale Frage, ob personenbezogene Daten überhaupt erhoben und verarbeitet werden dürfen oder nicht.

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